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   BVerwG, 20.06.1974 - IV B 25.74   

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https://dejure.org/1974,720
BVerwG, 20.06.1974 - IV B 25.74 (https://dejure.org/1974,720)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1974 - IV B 25.74 (https://dejure.org/1974,720)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1974 - IV B 25.74 (https://dejure.org/1974,720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1974 - IV B 25.74
    Von dieser Lage her hat sich die Auslegung des Merkmals 'berechtigtes Interesse' zu bestimmen" (Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - [DVBl. 1968, 220 f.]); und das führt, wie auf der Hand liegt, dazu, daß die Anforderungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO insoweit hinter denen des § 43 Abs. 1 VwGO zurückbleiben.
  • BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1974 - IV B 25.74
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von der dafür in der Beschwerdeschrift benannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 - (Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 11) ab.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Diese Vorschrift stellt an das Rechtsschutzinteresse höhere Anforderungen als § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO , denen der Hinweis auf eine beabsichtigte Amtshaftungsklage nicht zu genügen vermag (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG IV B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74 S. 46 f.).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Die Anforderungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bleiben vielmehr hinter denen des § 43 Abs. 1 VwGO zurück (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG IV B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74 S. 46 f.; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 30 S. 1).

    Den höheren Anforderungen des § 43 Abs. 1 VwGO an das Feststellungsinteresse vermag der Hinweis auf eine beabsichtigte Amtshaftungsklage regelmäßig nicht zu genügen (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1974, aaO. S. 46 f. und Urteil vom 20. Januar 1989, aaO. S. 3).

    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erlaubt hingegen selbst bei großzügigster Auslegung dieser Vorschrift nicht die Einführung eines Streitgegenstandes, der notwendigerweise andere tatsächliche und rechtliche Erwägungen erfordert als der bisherige (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG IV B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74 S. 46 [47]; Urteile vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 S. 4 [6] und vom 24. Januar 1992, aaO. S. 83).

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Seine Funktion erschöpft sich vielmehr darin, für bestimmte Fallgruppen die Anforderungen an das Feststellungsinteresse zu vermindern; für alle übrigen Fallgruppen bleibt es, ohne daß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO darauf Einfluß nähme, bei dem, was § 43 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangt (vgl. dazu insbes. den Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG IV B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74 S. 46 f.).

    Von dieser Lage her hat sich die Auslegung des Merkmals 'berechtigtes Interesse' zu bestimmen ...; und das führt, wie auf der Hand liegt, dazu, daß die Anforderungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO insoweit hinter denen des § 43 Abs. 1 VwGO zurückbleiben" (Beschluß vom 20. Juni 1974 a.a.O.).

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